Professor Dr. Helge Stadelmann, der auch im Evangelischen Arbeitskreis (EAK) im CDU Kreisverband Gießen mitwirkt, fährt fort:
Der Einsatz für Menschen schließt für Christdemokraten auch den Schutz der ungeborenen Kinder ein. Nach dem Grundgesetz hat jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (GG Art. 2.2). Die Würde des Menschen ist unantastbar (GG Art. 1.1), von Anfang an. Diese Grundrechte sind unveränderlich (GG Art. 79.3). In Berlin konnte die CDU gerade verhindern, dass die SPD zusammen mit anderen Parteien des Bundestages das Werbeverbot von Ärzten für Abtreibungen streicht (StGB § 219a). Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war gerichtlich wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auf einem Flyer, auf dem sie als Ärztin für Allgemeinmedizin (Sexualmedizin, Familienplanung, Schwangerschaftsabbruch) firmiert, beschreibt sie die Durchführung von Abtreibungen und spricht dabei verharmlosend von Absaugen und Ausstoßung „des Schwangerschaftsgewebes“.
In einem Leserbrief für die Gießener Tageszeitungen schreibt der Medizinprofessor Prof. Dr. Gerd Hermann: „Wenn es dem mancherseits bemitleideten "Justizopfer", Frau Hänel, um "Informationen" ginge, weshalb bezeichnet sie den werdenden Menschen und schon in vielen Eigenschaften seines künftigen Seins genetisch bestimmten, grundgesetzlich klar geschützten Fötus entwürdigend als „Schwangerschaftsgewebe“? Auch in ihrer Praxisinformation `verwechselt´ sie „straflos, aber verboten“ mit „legal“. Es geht ihr nicht um „Information“, sondern um Minderung des auch grundgesetzlich nach Art. 1 und 2 GG garantierten Schutzes der Menschenwürde, insbesondere der vorgeburtlichen (Urteil BVerfG 28.05-1993, das sehr sorgfältig die Rechte und Rechtsgüter aller Betroffenen, besonders auch der Schwangeren nach Art. 1 und 2 GG abwägt). Frau Hänel agiert nicht nur gegen Recht, Ethik und jedwede religiöse Überzeugung. Sie agiert ideologiegetrieben in rechts- und grundgesetzwidriger Polemik! Dank sei unserem verfassten Rechtsstaat und der pflichtgemäß unabhängig urteilenden Justiz!“
Die CDU Pohlheim dankt Prof. Hermann für die Erlaubnis, diesen Leserbrief auf ihrer Website veröffentlichen zu dürfen. Denn es geht um den Menschen. Auch den ganz kleinen Menschen – von Anfang an.

« Falschparken manchmal Faulheit Rundum-Sorglos-Versorgung nicht machbar »

Jetzt teilen: